Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gültigkeit:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Davon abweichende Bestimmungen im Angebot oder beim Auftrag haben Vorrang. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

  1. Angebot:

Unsere Angebotspreise gelten bis 2 Monate ab Angebotsdatum und wurden unter der Voraussetzung erstellt, dass das gesamte Angebotsvolumen auf einmal bestellt wird und zur Ausführung gelangt. Ist entgegen der 2 monatigen Frist eine andere Frist auf dem Angebot angegeben, gilt die auf dem Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Des Weiteren ist die Firma Schattendesign berechtigt, die Auftragsannahme bzw. den Beginn eines Rechtsgeschäftes von der möglichen Naturmaßabnahme beim Kunden abhängig zu machen.

Die Firma Schattendesign GmbH behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen auch innerhalb der Angebotsfrist von 2 Monaten von dem Angebot zurückzutreten.

  1. Lieferkonditionen / Versand:

Grundsätzlich gilt die Ware „ab Werk“ verkauft. Bei Produkten, welche von uns montiert werden, erfolgt die Lieferung selbstverständlich frei Haus.

  1. Rücktritt von der Bestellung:

Dem Auftraggeber steht nach dem Zustandekommen des Vertrages und der Ausfolgung der bezughabenden Urkunde ein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Tagen zu. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Bei Aufträgen, die in unseren Geschäftsräumen oder bei einer Ausstellungsmesse abgeschlossen wurden, gilt das Rücktrittsrecht nicht. Tritt der Auftraggeber erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist vom Vertrag zurück, so hat er folgenden pauschalierten Schadenersatz, auf Basis der Brutto-Auftragssumme, binnen 14 Tagen porto- und spesenfrei, zu leisten:

– vor Fertigung der bestellten Produkte werden 30% in Rechnung gestellt

– für Produkte, welche bereits gefertigt worden sind, müssen wir 80% vom Brutto-Wert des Produktes verrechnen, da es sich um eine Maßanfertigung handelt.

  1. Lieferfristen:

Ein von uns genannter Liefertermin gilt nur dann als Fixtermin, wenn er ausdrücklich und schriftlich als solcher bezeichnet wird. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst ab Naturmaß- bzw. Garantiemaßabnahme, Farbfixierung und vollständiger technischer Auftragsklarheit zu laufen. Sind wir mit der Lieferung in Verzug, so muss der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen.

  1. Ausführung / Farbtöne:

Farbabweichungen, kleine Oberflächenschäden und sonstige Abweichungen von einem fehlerlosen Zustand — soweit sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind — gelten nicht als Mangel. Grundsätzlich sind diesbezüglich der aktuelle Stand der Technik und die dafür geltenden Normen und Richtlinien anzuwenden. Dies gilt insbesondere für technische Textilien und für pulverbeschichtete Oberflächen.

  1. Rücknahme von Waren:

Alle unsere Erzeugnisse und Teile, die auf Maß gefertigt wurden, können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.

  1. Montage / Service:

Sämtliche elektrische Anschlüsse und Verkabelungen sind vom Kunden bauseits nach unseren Plänen ausführen zu lassen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form und müssen von den Vertragspartnern unterzeichnet werden.

Sollte bei einem Neuauftrag vereinbarungsgemäß ein Gerüst und/ oder eine Hebebühne (auch Steiger genannt) vom Kunden bereitzustellen zu sein, so sind auch zur Behebung von Mängeln, sowohl im Rahmen der Gewährleistung wie auch im Rahmen des Schadenersatzes, allfällige Gerüst- oder Steigerkosten vom Kunden zu tragen. Sollte der Kunde trotz Verständigung und/ oder Terminvereinbarung nicht anwesend sein, sind wir berechtigt, neben der anfallenden Zeit auch den jeweils geltenden Pauschalsatz für die Wegzeit zu verrechnen.

  1. Gewährleistung / Beanstandungen:

Die Gewährleistungsfrist endet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 24 Monate nach Lieferung. Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt – Montage zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge der Ware den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber 14 Tage nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Alle über die Behebung des Mangels hinausgehenden Ansprüche auf Schadenersatz, Zeitvergütung usw. sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, außer der Schaden wurde von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  1. Produkthaftung:

Wir haften nicht für Sachschäden und Sachfolgeschäden, die unsere Kunden aufgrund eines fehlerhaften Produktes erleiden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten und/ oder von uns montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma Schattendesign e. U. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zurückzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Waren von uns oder von einem Dritten montiert wurden. Der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis zur Demontage.

  1. Zahlung:

Da unsere Produkte Maßanfertigungen sind, ist bei Auftragserteilung von unseren Kunden eine Anzahlung von 30 % der Auftragssumme an die Firma Schattendesign e. U. zu bezahlen. Der Rest ist zahlbar ab Rechnungserhalt, ohne Abzug, außer es wird ein außerordentlicher Abzug vereinbart und auf der Rechnung angeführt.

  1. Zahlungsverzug, Kostenersatz:

Bei Zahlungsverzug sind ab dem Fälligkeitstag 1 % Verzugszinsen pro angefangenem Monat zu bezahlen. Der Käufer verpflichtet sich außerdem Mahnspesen sowie außergerichtliche und vorprozessuale Inkassospesen, z.B. eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros, vollständig zu ersetzen.